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Allgemeine Geschäftsbedingungen - www.homesinrio.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Vertragsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Ihnen, dem Kunden/Gast und der Homes and more GmbH, Maierbuckallee 2, D-79112 Freiburg. Die Homes and more GmbH ist der Betreiber der Websites "homesinrio.com" und "homesinrio.de". Im nachfolgenden wird deshalb Homesandmore stellvertretend für "homesinrio.com" genannt.

Immobilienbesitzer oder Immobilienmakler (im folgenden Immobilienverwalter) sind Kooperationspartner der Homesandmore GmbH in Rio de Janeiro. Auch wenn die Homesandmore GmbH vor Ort mit eigenem Personal Dienstleistungen wie Appartementübergaben stellvertretend für eine dieser Parteien durchführt, ist das eigentliche Mietverhältnis/der Kaufvertrag immer ein Vertrag zwischen dem Interessenten und dem jeweiligen Immobilienverwalter. Die Homes and more GmbH ist ausschließlich Mittler. Die nachfolgenden Vertragsbedingungen sind bei jeder Buchung Bestandteil des Vertrages.
1. Vertragsschluß

1.1 Eine Buchungsanfrage, die von einem Immobilieninteressenten (im folgenden Kunden oder Gast) per Email bei homesinrio eingeht, wird von homesinrio an die entsprechenden Immobilienverwalter in Brasilien weitergeleitet. Diese Immobilienverwalter geben ein Angebot an homesinrio ab. Homesinrio leitet anschließend dieses Angebot  nach Aufschlag einer Vermittlungsgebühr zusammen mit den jeweiligen Vertragsbedingungen an den Kunden weiter. Das Angebot des Immobilienverwalter wird saisonabhängig sehr stark schwanken und kann zur Absicherung des Immobilienverwalter auch eine Vorauszahlung eines Teilbetrages beinhalten. Dies insbesondere in der Hochsaison, da eine reservierte aber nicht in Anspruch genommene Immobilie für die Immobilienverwalter einen hohen Verlust darstellt.
Sagt der Kunde einem solchen Angebot zu, indem er homesinrio per Email eine Zusage schickt, wird homesinrio diese Zusage an den Immobilienverwalter weiterleiten. Ist die Immobilie zu diesem Zeitpunkt noch verfügbar, wird der Immobilienverwalter  bestätigen und die Immobilien für den gewünschten Zeitraum reservieren.

1.1 Der Kunde erhält danach von homesinrio eine Buchungsbestätigung über die entsprechende Immobilie per Email zugeschickt.

1.2 Der Kunde überweist anschließend die Vermittlungsgebühr und - falls so vereinbart  - auch die entsprechende Vorauszahlung auf das Konto der Homesandmore GmbH. Die Homesandmore GmbH wird diese Vorauszahlung umgehend, aber erst nach Erhalt der Vermittlungsgebühr, an den entsprechenden Immobilienverwalter in Brasilien weiterreichen.

1.3 Mit Überweisung der Vermittlungsgebühr nehmen die entsprechenden Kunden einen Vertrag auf der Grundlage, der ihnen bis zu diesem Zeitpunkt übermittelten Details der Immobilie und aller darin enthaltenen Hinweise, sowie auf der Grundlage der jeweiligen Vertragsbedingungen und dieser AGBs verbindlich an.

1.4 Nach Eingang einer Anzahlung des Kunden an Homesandmore, bestätigt Homesandmore den Eingang der Zahlung an den Eigentümer. Erst wenn dieser nochmals bestätigt, bestätigt Homesandmore schriftlich (i.d.R. per Email) an den Kunden. Erst zu diesem Zeitpunkt mit Versand dieser Bestätigung an den Kunden kommt ein Vertrag zustande. Dies gilt ebenso für Langzeitverträge oder Mietverträge zu besonderen Ereignissen/Veranstaltungen.   

1.5 Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die Verbindlichkeiten aller anderen Gäste wie für seine eigenen. Wird eine Immobilie von mehreren Personen angemietet, so haftet allein der die Buchung vornehmende Kunde.

2. Rechtsgrundlagen, Leistungsumfang

2.1 Homesandmore bietet im Rahmen des Vertrages ausschließlich eine Vermittlungsleistung an und ist nicht unmittelbarer Vertragspartner des Gastes.

2.2 Die von Homesandmore geschuldete vertragliche Leistung besteht ausschließlich in der Vermittlung der Informationen und Kontakte. Alle in Homesinrio abgebildeten Immobilien sind beispielhafte Beschreibung, die die Immobilienverwalter in Brasilien mit Hilfe von Mitarbeitern von Homesinrio einpflegen. Für den eigentlichen Miet-/Kaufvertrag sind ausschließlich die per Mail übermittelten Informationen ausschlaggebend.

2.3 Insbesondere für alle Informationen bzgl. der unmittelbaren Umgebung des Objekts, Sauberkeit oder Ruhestörungen etc. kann Homesandmore keine Haftung übernehmen. Dies vor allem deswegen, da es in Brasilien den Begriff der Ruhestörung quasi nicht gibt.

3. Anzahlung

3.1 Die Buchungsbestätigung stellt einen direkten Vertragsabschluss zwischen dem Immobilienverwalter und dem Kunde dar, falls keine Vorauszahlung zu leisten ist. Im Falle einer verlangten Vorauszahlung kommt dieser Vertrag erst nach Erhalt der Vorauszahlung bei Homesandmore und Bestätigung  an den Kunden zustande (siehe 1.4)

3.2 Geht die Vorauszahlung und die unter Umständen zu leistende Anzahlung nicht innerhalb von 3 Tagen bei Homesandmore ein, ist der Immobilienvermittler berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

3.3 Falls monatlichen Zahlungen von Langzeitkunden (Langzeitverträge von Expatraites) verspätet bezahlt werden, hat Homesandmore das Recht entsprechend brasilianischem Recht, eine einmalige Strafe von 10% und eine zusätzliche Strafe von 2% pro Monat  auf den offenen Betrag zu erheben.

3.4. Nach erfolgter Anzahlung ist die Vermittlungsgebühr unabhängig von später auftretenden Änderungen durch den Kunden wie Verlängerungen, Appartementwechsel oder Stornierungen auf jeden Fall fällig und wird nicht zurückerstattet.

3.5. Der gültige Wechselkurs ist immer der offizielle Wechselkurs an dem Tag, an dem die Zahlung von Homesandmore erhalten wird.
4. Vollständige Bezahlung

Die vollständige Bezahlung findet erst vor Ort in Brasilien statt, nachdem der Kunde die Immobilie besichtigt hat. Sie ist je nach geschlossenem Vertrag bei Schlüsselübergabe in Dollar, Euro oder Real zu leisten. In Ausnahmefällen kann die Restzahlung auch als Überweisung stattfinden.
5. Kaution

5.1 Bei der Schlüsselübergabe kann der Eigentümer/Immobilienvermittler eine Kaution verlangen, deren Höhe in den Vertragsdetails angegeben ist.

5.2 Stellt der Eigentümer/Immobilienvermittler bei der Rückgabe des Schlüssels vom Kunden zu vertretende Schäden fest oder reist der Kunde vorzeitig ab, kann die Kaution einbehalten, bzw. entstehende Kosten können in Abzug gebracht werden.

5.3. Die Kaution wird bei Appartementrückgabe zurückerstattet falls keine Schäden aufgetreten sind.
6. Check-In, Check-Out

6.1 Check-In ist ab 15:00, Check-Out ist bis 11:00.

7. Vertragsänderungen, Rücktritt durch den Kunden

7.1 Der Gast kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten.

7.2 Im Falle des Rücktritts kann der Immobilienverwalter Rücktrittsgebühren verlangen. Diese Rücktrittsgebühren hängen insbesondere davon ab, ob es dem Immobilienverwalter möglich ist die Immobilie in der verbleibenden Zeit anderweitig zu belegen.
Grundsätzlich werden bei zustande kommen des Vertrages vom Kunden folgende maximale Rücktrittsgebühren anerkannt, die aber nicht zwingend erhoben werden:
a) Bei einem Rücktritt bis 45 Tage vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises.
b) Bei einem Rücktritt bis 44 Tage vor Belegungsbeginn 100% des Gesamtpreises.
Eine an Homesandmore bereits geleistete Vermittlungsgebühr bzw. eine ggf. geleistete Vorauszahlung wird im Falle des Rücktritts nicht zurückerstattet.

7.3 Der Kunde hat das Recht, einen Ersatzkunden zu benennen. Falls durch diesen Wechsel Kosten entstehen kann Homesandmore eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 50,- verlangen.

7.4 Falls der Kunde die vertragsgemäß angebotene Immobilie aus welchen Gründen auch immer nicht übernimmt, so bleibt er, wie bei einem Rücktritt, entsprechend 6.2.a) bzw. 6.2.b) zu einer Zahlung von 30% bzw. 100% des Gesamtpreises verpflichtet. Bei verspäteter Anreise, bzw. früherer Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Dies gilt auch, falls die Kunden unverschuldet, z.B. durch Krankheit, an der Inanspruchnahme der Leistung verhindert sind.

7.5 Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen bezüglich des Reisetermins, der Belegungsdauer oder des jeweiligen Appartements (Umbuchung) so kann Homesandmore, falls die Änderung möglich ist und durchgeführt werden kann, eine Änderungsgebühr von Euro 50,- pro Vorgang erheben.

7.6 Wünscht der Kunde die Änderung eines Appartements, z.B. aus Gründen wie kein Kabelfernsehen oder weil das Appartement zu hellhörig ist, wird er dies mit dem Immobilienverwalter oder dessen Vertreter vor Ort regeln. Auch in diesem Fall können pro Vorgang 50 Euro Bearbeitungsgebühr erhoben.

7.7 Kein Anspruch auf Rückerstattung besteht, wenn der Kunde die gebuchten Leistungen, ohne dass dies durch den Immobilienvermittler oder Homesandmore zu vertreten wäre, nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt. Dies gilt insbesondere durch verspätete Anreise oder frühere Abreise.

8. Rücktritt durch den Immobilienbesitzer

8.1 Wenn ein Kunde trotz Mahnung durch den Immobilienbesitzer oder dessen bevollmächtigen Verwalter den Vertragsgrundlagen nachhaltig zuwider handelt, kann der Immobilienbesitzer oder Verwalter den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen. Dies gilt z.B. bei massiver Ruhestörung, Verstoß gegen den Hausfrieden oder vorsätzlicher bzw. grobfahrlässiger Zerstörung der Inneneinrichtung.

8.2 Kündigt der Immobilienbesitzer in derartigen Fällen, so behält der Immobilienbesitzer den Anspruch auf den Gesamtpreis und der Vermittler den Anspruch auf die Vermittlungsprovision.

9. Besondere Pflichten der Kunden

9.1 Die Kunden sind verpflichtet, die Immobilieneinrichtung pfleglich zu behandeln. Alle Arten von Schäden oder Mängeln sind dem Immobilienvermittler oder Eigentümer noch während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.

9.2 Die Kunden sind verpflichtet, bei ggf. auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen. Eventuelle Schäden sind so gering wie möglich zu halten.

9.3 Die Kunden sind verpflichtet beim Verlassen des Appartements alle Klimaanlagen und Ventilatoren auszuschalten, mindestens aber einmal pro Tag. Dies nicht nur wegen der hohen Energiekosten und der Umwelt sondern auch, weil diese Geräte im Dauerbetrieb durchbrennen können. Viele Brände in Rio haben Ihren Ursprung in Klimaanlagen, die Feuer fangen. Wenn Schäden entstehen durch Nichtbeachtung dieser Pflicht und Zeugen bzw. Beweise vorliegen können die Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden. 

9.4 Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung mitgebracht werden. Art und Größe sind anzugeben.

10. Diebstahl/Einbruch

Bei Diebstahl oder Einbruch in eines der Appartements haftet weder die Homesandmore GmbH noch der jeweilige Immobilienverwalter. Wurde der Diebstahl/Einbruch durch Fahrlässigkeit des Kunden ermöglicht (z.B. verlorener Schlüssel) haftet dieser in voller Höhe des entstandenen Schadens.

11. Verlorener Schlüssel

Der Kunde haftet für ihn überreichte Schlüssel. Jeder Schlüsselverlust wird mit einer Pauschale von 50 Euro schnellstmöglich ersetzt.

12. Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Ausschlussfrist

12.1 Der Kunde ist verpflichtet auftretende Mängel unverzüglich an den Immobilienvermittler/Besitzer zu berichten und um Abhilfe zu verlangen.

12.2 Jegliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sind zwischen dem Kunden und dem Immobilienbesitzer/Makler vor Ort zuregeln. Homesandmore ist als reiner Mittler von diesen Ansprüchen in keinerlei Form betroffen.

12.3 Insbesonders haftet weder die Homesandmore noch der Immobilienbesitzer/Makler für Baulärm aus angrenzenden Appartements und Gebäuden. Da es in Rio ständig Renovierungen gibt ist Baulärm nach bras. Recht Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 17:00 gestattet.  

12.4 Auftretende Mängel werden so schnell als möglich behoben, allerdings müssen hier die landesüblichen zeitlichen Verzögerungen berücksichtigt werden. Solche Verzögerungen sind kein Kündigungs- oder Rücktrittsgrund.

13. Sonstige Serviceleistungen

Gerne stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/Kooperationspartner vor Ort zur Verfügung. Im Fall außergewöhnlicher Aufgaben, wie verloren gegangenen Pässen oder Krankenhaustransporte, berechnen wir 40,- Euro/Stunde.

14. Haftung, Haftungsbeschränkung

14.1. Homesandmore haftet, falls ein Schaden des Kunden von Homesandmore weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, maximal mit der Höhe der geleisteten Vorauszahlung. Homesandmore haftet in keinerlei Weise für Schäden, die dem Kunden durch ein Verschulden des Immobilienvermittlers/Eigentümers entstehen. Insbesondere haftet Homesandmore nicht für Schäden, die dem Kunden durch Dritte entstehen.

14.2. Die Inhalte unserer Seiten und die per Email versendeten Angebote werden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Insbesondere der Preis eines Angebotes kann sich stark ändern, er ist erst fixiert nach Abschluss des Vertrages, siehe 1.4.

15. Urheberrecht

Das Urheberrecht an sämtlichen Inhalten dieser Web-Sites steht der homesandmore GmbH zu. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urhebergesetzes bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Homesandmore GmbH. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen sowie die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

16. Datenschutz

 

Die uns mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung der Buchungen verwendet. Eine Weitergabe der Kundendaten erfolgt an den mit der Leistung beauftragte Makler (Name, Adresse,  Telefonnummer, ..). Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir die Zahlungsdaten ggf. an unsere Hausbank weiter. Eine Weitergabe der Kundendaten an sonstige Dritte oder eine Nutzung zu Werbezwecken erfolgt nicht.

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17. Schlußbestimmungen

17.1 Sollte eine der obenstehenden Klauseln rechtsunwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unangetastet bleiben. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

17.2 Der Kunde kann die Homesandmore GmbH ausschließlich an deren allgemeinen Gerichtsstand in Freiburg verklagen.

17.3 Die Vertragsbedingungen zwischen den Parteien dieses Vertrages unterstehen deutschem Recht. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Freiburg i. Brsg. vereinbart.

 

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